Statement zum Bericht „Neuer Plan für Gewerbeflächen“

Statement des Ortsverbands der GRÜNEN Maxhütte-Haidhof zum Bericht „Neuer Plan für Gewerbeflächen“ in der MZ vom 12. August 2019

Auf dem Gelände der ehemaligen Rohstoffgesellschaft in Maxhütte-Haidhof will ein privater Investor ein Gewerbegebiet errichten. 
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn durch ortsnahe Gewerbeansiedlung möglichst qualitativ hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden.

Allerdings sollte aus Sicht der GRÜNEN in Maxhütte-Haidhof zunächst erstmal verdeutlicht werden, wo sich die für das Gewerbegebiet vorgesehene Fläche genau befindet, bevor die Kommunalpolitiker dazu Stellung beziehen können.

Ist der Standort geklärt, sollte dieses Projekt unter dem Gesichtspunkt des „Klimanotstands“ auf seine Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit hin überprüft werden.

In diesem Zusammenhang lässt eine Äußerung des Investors allerdings bereits jetzt aufhorchen: Er attestiert (lt. MZ-Bericht) dem Wald, der für das Gewerbegebiet gerodet werden müsste, „mindere Qualität“! Dadurch wird der Wald von vornherein auf suggestive Weise als nicht erhaltenswert dargestellt. Dabei sieht weder das Bundeswaldgesetz (BWALDG) noch das Bayerische Waldgesetz (BayWaldG) eine Einstufung von Wald als von „minderer Qualität“ vor. Abgesehen davon weist der Waldfunktionsplan als Fachplan des Bayerischen Landesplanungsgesetzes dem Wald im Bereich des Rohrhofs sogar eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild zu.

Darüber hinaus verwundert es, dass die Feststellungen verschiedener Politiker auf Landes- und Bundesebene, wie wichtig der Wald im Allgemeinen für den Klimaschutz ist, in Maxhütte-Haidhof keinerlei Widerhall findet.

Abschließend stellt sich die Frage, wieso der Investor das Gewerbegebiet nicht gleich auf unbewaldetem Gebiet ausweist, das ihm ja auch zur Verfügung steht. Damit blieben die Funktionen des bestehenden Waldes für den immer dringlicher werdenden Klimaschutz und das Landschaftsbild erhalten, die von einer Aufforstung mit jungen Bäumen als Ausgleich für die Rodung über Jahrzehnte hinaus nicht erfüllt werden können.

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